Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vorübergehende Nutzungsüberlassung von möblierten Wohnungen der Vermieterin gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH, Potsdamer Str. 60 in 10785 Berlin – Fassung 08.06.2009
§ 1 Vertragspartner
Vermieterin ist die gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH, Potsdamer Str. 60 in 10785 Berlin.
§ 2 Mietobjekt
Der Vermieter überlässt dem Mieter das gemäß schriftlicher Buchungsbestätigung genannte Apartment mit entsprechendem Mobiliar.
§ 3 Abschluss des Mietvertrages
Mit ordnungsgemäßem Abschluss des Online-Buchungsvorganges kommt das Mietvertragsverhältnis verbindlich zu Stande.
Bei einer Langzeitanmietung behält sich die Vermieterin vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen.
§ 4 Zahlung
Bei Abschluss des Mietvertrages bestehen die Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse, Lastschrift oder Kreditkarte.
Bei Abschluss des Mietvertrages weniger als 28 Tage vor Vertragsbeginn wird der gesamte Mietpreis per Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung sofort fällig.
Bei Zahlung per Vorkasse wird der Gesamtbetrag abzüglich eines Preisnachlasses i.H.v. 3 % (hiervon ausgenommen sind feste Monatspreise!) auf den Gesamtbetrag ebenfalls sofort fällig. Zahlung Vorkasse ist nur möglich, bei Abschluss des Mietvertrages länger als 28 Tage vor Vertragsbeginn. Achten Sie jedoch bitte unbedingt darauf, dass das Feld Vorkasse aktiviert ist, bevor Sie die Buchung abschließen. Eine nachträgliche Rückerstattung der 3 % ist aufgrund des bereits erfolgreich abgeschlossenen Buchungsvorgangs nicht mehr möglich.
Bei einer Langzeitanmietung ist der Gesamtbetrag ebenfalls sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, im Ausnahmefall kann aber auch monatsweise bezahlt werden. Dies ist jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung bzw. in Absprache mit der Vermieterin möglich!
Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
§ 5 Nebenkosten
Sämtliche Nebenkosten u.a. für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für die Endreinigung werden gesondert berechnet.
§ 6 Rücktritt / Stornierung
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Rücktrittserklärung per E-Mail an ">, per Fax an +49 (0) 30 26 485 - 9105 oder per Post an die gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin vom Vertrag zurücktreten. Wird vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, werden Rücktrittsgebühren laut folgender Aufstellung fällig:
bis 28 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises (jedoch mindestens 10,00 €)
ab 27 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
ab 15 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
ab 10 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
ab 5 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
ab 4 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
§ 7 Aufhebung des Mietvertrags
Wird die Erfüllung des Mietvertrags in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter und Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Kommt der Mieter trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen der Mietzahlung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, dass Mietverhältnis sofort zu beenden. Bei einer Langzeitanmietung wird das Mietverhältnis nicht weiter fortgeführt.
§ 8 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 9 Rauchverbot
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in den Apartments zu rauchen. Sollte die Vermieterin feststellen, dass das Rauchverbot nicht eingehalten wurde, wird diese aufgrund des zusätzlichen erhöhten Reinigungsaufwands pauschal 100,00 Euro nachträglich in Rechnung stellen.
§ 10 Nutzung / Hausordnung
10.1
Der Mieter hat jeden in/an den Miet- und Gemeinschaftsräumen sowie der Ausstattung/dem Inventar auftretenden Schaden unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Mieter der Vermieterin für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).
10.2
Der Mieter haftet der Vermieterin für alle Schäden, welche durch eine über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinausgehende Nutzung des Mietobjektes entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen des Mietobjektes und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
10.3
Kommt der Mieter seiner Schadenbeseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, so darf die Vermieterin nach Mahnung und angemessener Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.
10.4
Der Mieter und/oder seine Mitbewohner/Besucher haben das Mietobjekt einschl. des Inventars sowie der Gemeinschaftsflächen samt Anlagen und Einrichtungen (z. B. Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln.
Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung der Wohnräume zu sorgen.
Außerdem verpflichtet er sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, den Befall sofort der Vermieterin anzuzeigen und nach Befall erforderlichenfalls alle Speisereste in verschlossenen Behältern aufzubewahren.
Der Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren, größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u. ä. lagern.
Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Kerzen) sind in den Schlafzimmern nicht gestattet.
Die geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 sind einzuhalten.
10.5
Die Vermieterin hat eine Hausordnung aufgestellt, welche sie je nach den Erfordernissen für die Zukunft auch nach Vertragsschluss anpassen kann. Ein Nutzungsrecht besteht nur innerhalb der Grenzen der jeweils geltenden Hausordnung.
10.6
Die Inventarliste zur Wohnung wird bei Anreise durch den Mieter auf Vollständigkeit geprüft. Sollte Inventar fehlen oder beschädigt sein, wird der Mieter der Vermieterin den Mangel unverzüglich mitteilen.
10.7
Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten.
Bei Abreise des Mieters ist die Wohnung zudem in einem sauberen, aufgeräumten Zustand mit dem kompletten bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei zu hinterlassen. Fehlendes oder beschädigtes Inventar wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Das benutzte Geschirr ist abzuspülen, abzutrocknen und in die Schränke zu räumen. Nicht abgewaschens Geschirr wird dem Mieter pauschal mit einem Betrag i.H.v. 15,00 € in Rechnung gestellt.
§ 11 Zugang zum Mietobjekt für die Vermieterin
Die Vermieterin darf das Mietobjekt zur Zustandsprüfung und aus anderen wichtigen Gründen nach vorheriger Ankündigung besichtigen. Ist Gefahr im Verzug, entfällt die Ankündigungspflicht.
§ 12 Schlüsselübergabe
Der Wohnungsschlüssel ist in einem elektronischen Schlüsselausgabesystem in der Potsdamer Str. 60 (links neben der Einfahrt) in 10785 Berlin - Schöneberg hinterlegt. Mit Zugang der Rechnung wird dem Mieter der Code für den Schlüsselkasten übermittelt. Bei einer 2-Personenbelegung wird grundsätzlich nur ein Schlüssel ausgehändigt. Sofern ein weiterer Schlüssel erwünscht wird, ist die Vermieterin per e-Mail oder telefonisch zu kontaktieren. Bei Abreise ist der Schlüssel in der Wohnung in der entsprechend beschrifteten Schale auf der Kommode zu belassen und die Tür fest zu schließen.
§ 13 Verlust des Wohnungsschlüssels
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels ist die Vermieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Verlustes des Schlüssels durch den Mieter wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für den Zylinderaustausch sowie für die Nachfertigung der entsprechenden Schlüsselanzahl in Rechnung stellen.
Achten Sie unbedingt beim Verlassen der Wohnung darauf, dass kein Schlüssel von innen im Schloss steckt! Die Kosten für eine eventuelle Türöffnung durch einen professionellen Schlüsseldienst trägt nicht die Vermieterin!
§ 14 Ankunft / Abreise
Die Ferienwohnung können Sie ab 14.00 Uhr beziehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen ist. In Ausnahmefällen kann durch schriftliche Anfrage bei der Vermieterin der An- oder Abreisezeitpunkt verschoben werden.
§ 15 Haftung
Eine etwaige Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt mit Ausnahme von Schäden an Körper-, Gesundheit und Leben.Eine Haftung für von der Vermieterin nicht zu vertretende Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen in Kommunikationsnetzen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für indirekte Schäden und wegen entgangenen Gewinns übernimmt die Vermieterin nur für die Fälle, in denen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Hauptleistungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
Schadenersatzansprüche des Mieters sind auf den typischerweise bei Vertragsschluss voraussehbaren Schadensersatzbetrag begrenzt, regelmäßig 5.000 € pro Schadensfall. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem das Schadensereignis eingetreten ist und beträgt ein Jahr.


